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   OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19   

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https://dejure.org/2019,43842
OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19 (https://dejure.org/2019,43842)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.11.2019 - 11 W 3/19 (https://dejure.org/2019,43842)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. November 2019 - 11 W 3/19 (https://dejure.org/2019,43842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsanspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen Überschreitung der Prüffrist i.S.d. § 67e Abs. 2 StGB : Bemessung des immateriellen Schadens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Verletzung des Freiheitsrechts eines Untergebrachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung bei rechtswidriger Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigung eines Untergebrachten bei Überschreitung der Prüffrist

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 222
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Eine Überschreitung der Prüffrist i. S. d. § 67e Abs. 2 StGB ohne Darstellung der Gründe in der anschließenden Entscheidung der Strafvollstreckungskammer begründet eine eigenständige Verletzung des Freiheitsrechts des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17 - juris).

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10 - juris Rn. 16; Beschluss vom 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16 - juris Rn. 15 f.; Beschluss vom 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17 - juris Rn. 40 f.).

    Es muss für solche Fälle jedoch sichergestellt sein, dass der Geschäftsgang der Kammer in der Verantwortung des Vorsitzenden oder des Berichterstatters eine Fristenkontrolle vorsieht, die die Vorbereitung einer rechtzeitigen Entscheidung vor Ablauf der Jahresfrist sicherstellt (BVerfG, Beschlüsse vom 22.11.2011, 10.10.2016 und 03.07.2019, a. a. O.).

    Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.11.2011, 10.10.2016 und 03.07.2019, a. a. O.).

    Dies begründet eine eigenständige Verletzung des Freiheitsrechts des Antragstellers, da aufgrund dieses Begründungsdefizits von einer grundsätzlichen Verkennung der grundrechtsschützenden Funktion der Überprüfungsfrist auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2019, a. a. O., juris Rn. 49).

  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 406/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Art. 5 Abs. 5 EMRK gewährt dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Freiheitsbeschränkungen durch die öffentliche Hand, der vom Verschulden der handelnden Amtsträger unabhängig ist und auch den Ersatz immateriellen Schadens umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 406/12 - juris Rn. 13 m. w. N.).

    Dabei ist eine Orientierung an der Bemessungspraxis des EGMR in vergleichbaren Fällen möglich (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2013, a. a. O., juris Rn. 28).

    Indes kommt es bei der Schadensbemessung stets auf eine Gesamtschau der beurteilungserheblichen Umstände des jeweiligen Falles an (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2013, a. a. O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 U 112/13 - juris Rn. 46; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2018 - 1 W 144/18 - juris Rn. 14).

  • OLG Koblenz, 18.04.2018 - 1 W 144/18
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Indes kommt es bei der Schadensbemessung stets auf eine Gesamtschau der beurteilungserheblichen Umstände des jeweiligen Falles an (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2013, a. a. O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 U 112/13 - juris Rn. 46; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2018 - 1 W 144/18 - juris Rn. 14).

    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 18.04.2018 - 1 W 144/18 - verweist, ist dort zwar ein Entschädigungsanspruch von 500,- EUR pro Monat aufgrund einer formell-rechtswidrigen Freiheitsentziehung - wie hier - als zutreffend bewertet worden.

  • OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14

    Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Der EGMR erachtet für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland im Regelfall eine Entschädigung von etwa 500,- EUR pro Monat als angemessen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2015 - 11 U 95/14 - juris Rn. 48 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung deutscher Gerichte hat sich bislang keine einheitliche Bemessung der Entschädigungshöhe für vergleichbare Fälle herausgestellt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2015, a. a. O., juris Rn. 42).

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs, die zu einer Überschreitung der Frist führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfG a. a. O.; BVerfGK 4, 176 ).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Jahr seit der letzten Überprüfungsentscheidung lässt dafür ausreichend Raum (vgl. BVerfGK 4, 176 ).

  • OLG Celle, 03.11.2006 - 16 W 102/06

    Haftentschädigung bei Abschiebehaft; Beanspruchung nach europarechtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 03.11.2006 - 16 W 102/06 - betrifft - wie bereits das Landgericht im Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat - einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 12.11.2015 - III ZR 204/15

    Schadensersatzanspruch wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Auch unter Beachtung, dass es sich bei Art. 5 Abs. 5 EMRK um einen Fall der Gefährdungshaftung für konventionswidriges Verhalten und somit um einen verschuldensunabhängigen Anspruch handelt (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2015 - III ZR 204/15 - juris Rn. 15 m. w. N.), sind für den Antragsteller daher durch die verzögerten Entscheidungen keine erheblichen Folgen oder Beeinträchtigungen, die geeignet wären, einen höheren Entschädigungsanspruch auszulösen, eingetreten.
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10 - juris Rn. 16; Beschluss vom 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16 - juris Rn. 15 f.; Beschluss vom 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17 - juris Rn. 40 f.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12

    Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    Der Entschädigungsanspruch bezweckt eine vollständige Rehabilitation des Verletzten, der so gestellt werden soll, als hätte der rechtswidrige Eingriff in seine persönliche Freiheit nicht stattgefunden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2012 - 12 U 60/12 - juris Rn. 39).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
    b) Art. 5 Abs. 5 EMRK ist ein Gesetz i. S. d. § 253 BGB, wonach wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 29.04.1993 - III ZR 3/92 - juris Rn. 45).
  • EGMR, 28.06.2012 - 3300/10

    S ./. Deutschland

  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

  • OLG Nürnberg, 12.04.2017 - 4 U 1824/16

    Unterbringung in ungeeigneter Einrichtung rechtfertigt Schadensersatz nach Art. 5

  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

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